Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 05.04.2004 - 4 HEs 146/2003, 4 HEs 146/03 |
Zitiervorschläge
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.04.2004 - 4 HEs 146/2003, 4 HEs 146/03 (https://dejure.org/2004,24979)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. April 2004 - 4 HEs 146/2003, 4 HEs 146/03 (https://dejure.org/2004,24979)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Freilassung aus einer Untersuchungshaft wegen Aufhebung des Haftbefehls mangels neuer Tatsachen und mangels rechtzeitiger Fertigstellung eines Sachverständigengutachtens
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heilbronn - 1 KLs 64 Js 8779/03
- OLG Stuttgart, 05.04.2004 - 4 HEs 146/2003, 4 HEs 146/03
- OLG Stuttgart, 04.05.2004 - 4 HEs 146/03
Papierfundstellen
- StV 2004, 498
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73
Untersuchungshaft
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2004 - 4 HEs 146/03
Die Ausnahmevorschrift des § 121 Abs. 1 StPO, die nur in begrenztem Umfang die Fortdauer der Untersuchungshaft zulässt, ist eng auszulegen (vgl. BVerfGE 36, 264, 271; BVerfG NStZ-RR 2002, 124).Mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößert sich regelmäßig das Gewicht dieses Freiheitsgrundrechts gegenüber dem staatlichen Strafverfolgungsinteresse (vgl. BVerfGE 36, 264; 53, 152).
- BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66
Kommando 1005
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2004 - 4 HEs 146/03
Das in Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG garantierte Freiheitsgrundrecht des noch nicht verurteilten Beschuldigten ist im Hinblick auf das in ihm angelegte verfassungsrechtliche Beschleunigungsgebot ständig den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen als Korrektiv entgegenzuhalten (vgl. BVerfGE 20, 45). - BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2004 - 4 HEs 146/03
Mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößert sich regelmäßig das Gewicht dieses Freiheitsgrundrechts gegenüber dem staatlichen Strafverfolgungsinteresse (vgl. BVerfGE 36, 264; 53, 152). - OLG Hamm, 19.12.2001 - 2 BL 221/01
Haftprüfung durch das Oberlandesgericht, wichtiger Grund, Fortdauer der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2004 - 4 HEs 146/03
Die Ausnahmevorschrift des § 121 Abs. 1 StPO, die nur in begrenztem Umfang die Fortdauer der Untersuchungshaft zulässt, ist eng auszulegen (vgl. BVerfGE 36, 264, 271; BVerfG NStZ-RR 2002, 124).
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 27.01.2004 - HEs 2/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2004, 498
Wird zitiert von ... (3)
- VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 197/04 Sie betreffen zumeist andere Sachverhalte, etwa die Frage einer Überschreitung der Sechs-Monats-Frist in § 121 StPO bei Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot (OLG Oldenburg, Strafverteidiger 2004, 498; ähnlich OLG Stuttgart, Strafverteidiger 2004, 498), der Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls (OLG Frankfurt, Strafverteidiger 2004, 493) oder der Strafaussetzung einer Reststrafe zur Bewährung (BVerfG, NJW 1998, 2202; BVerfG, NJW 2001, 502).
- OLG Jena, 26.03.2004 - 1 HEs 9/04
Haftprüfung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Jena, 17.11.2004 - 1 HEs 39/04
Haftprüfung, besondere
Letzteres gilt insbesondere dann, wenn nicht ersichtlich ist, dass solche Fachkenntnisse erforderlich sind, über welche nur der beauftragte Sachverständige verfügt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27.01.2004 - Az.: 1 HEs 2/04 - und vom 26.03.2004 - Az.: 1 HEs 9/04 - ).